Statements zu der heute eingereichten Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen das PAG

Kreisverband

Stephan Thomae, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag:

„Dreh- und Angelpunkt unserer Verfassungsbeschwerde ist die Absenkung der Eingriffsschwelle und eine zeitliche Vorverlagerung polizeilicher Maßnahmen durch die nahezu flächendeckende Einführung der völlig unzureichend definierten „drohenden Gefahr“, die zwar bereits 2017 ins PAG eingeführt, mit der jetzigen Gesetzesänderung allerdings erst richtig scharf gestellt wurde.“

„Mit der Verquickung der drohenden Gefahr in den gerügten Normen werden polizeiliche Eingriffsbefugnisse systemwidrig aus dem repressiven Bereich der Strafverfolgung in den präventiven Bereich der Gefahrenabwehr übertragen. Ein absolutes Novum.“

„Die Vergeheimdienstlichung der Polizei durch die Aufhebung der bislang bestehenden Trennung zwischen polizeilicher und geheimdienstlicher Sphäre und damit dem die Staatspraxis seit nahezu 70 Jahren kennzeichnenden Trennungsprinzip ist verfassungsrechtlich nicht tragbar. Es gibt gute Gründe, dass derjenige, der alles darf, nicht alles weiß, und umgekehrt.“

„DNA-Proben entnehmen, private Wohnungen heimlich betreten, Post abfangen, verdeckt und präventiv auf Clouds zugreifen, personenbezogene Daten weiterverarbeiten, oder mittels der ohnehin schon verfassungsrechtlich fragwürdigen Quellen-TKÜ in den Telekommunikationsbereich eingreifen. Was wie aus einem John le Carré-Roman anmutet, ist in Bayern seit dem 25. Mai 2018 Gesetz. Wenn die CSU das nächste Mal Einschränkungen der Bürgerrechte plant, empfehle ich vorher die Lektüre eines Klassikers: das Grundgesetz.“

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesjustizministerin a.D.: 

„Ich unterstütze die Verfassungsbeschwerde gegen einige Bestimmungen des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes, weil damit ein komplett falscher Weg in der Politik der inneren Sicherheit beschritten wird. Statt konkreten Tatverdachts, statt nachprüfbarer Kriterien sollen für die Polizeiarbeit generell ein allgemeiner Verdacht  und eine drohende Gefahr im Vorfeld irgendeiner kriminellen oder terroristischen Handlung gelten. Es ist ausschließlich die Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden, verdächtigen Bestrebungen nachzugehen, das ist nicht die Aufgabe der allgemeinen Gefahrenabwehr. "

„Die online - Durchsuchung ist der schwerste Eingriff in die Privatsphäre und in das IT -Grundrecht. Das Bundesverfassungsgericht hat sehr strikte Anforderungen an die staatliche Durchforstung der mobilen Endgeräte aufgestellt. Das bayerische Polizeiaufgabengesetz verletzt sie.“

„Die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an tiefgreifende Eingriffe in Grundrechte, wie sie die Entscheidung zum Bundeskriminalamtsgesetz 2016 aufzeigt, werden bewusst missachtet. Statt einer drohenden terroristischen Gefahr soll eine drohende Gefahr für die Freiheitsverletzungen ausreichen. Das geht nicht nur zu weit, sondern ist ein Bruch mit rechtsstaatlichen Prinzipien.“